Meine Kanzlei ist ausgerichtet auf die umfassende Beratung im Zivil- und Wirtschaftsrecht.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung von Gläubigern bei der Realisierung ihrer Ansprüche gegenüber Geschäftspartnern oder säumigen Schuldnern, sowie die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen im gütlichen Wege oder erforderlichenfalls im Wege der Vollstreckung. Weiterer Schwerpunkt ist das Sanierungsrecht zur Lösung befürchteter oder bereits eingetretener Liquiditätsprobleme und zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz.
Ich unterstütze Unternehmen und Unternehmer des Klein- und Mittelstands sowie natürliche Personen, insbesondere Selbständige und Freiberufler, aller Branchen unabhängig von Größe und Umsatz.
Durch meine Tätigkeit ebenso abgedeckt wird das Arbeitsrecht, das Recht der Kreditsicherheiten und das Vertragsrecht mit seinen Bezügen zum Erb- und Familienrecht sowie zum Miet- und Leasingrecht. Neben dem Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen (M&A) ist die vor- und außergerichtliche Beratung im Haftungs- und Vollstreckungsrecht für alle am Wirtschaftsleben Beteiligten von besonderer Bedeutung. Wenn nötig, setze ich die Rechte und Interessen meiner Mandanten bundesweit vor Behörden und allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten durch.
Ich nutze hierbei meine besonderen Kompetenzen aus den Bereichen des Insolvenz- und Sanierungsrechts und stelle Ihnen so einen außergewöhnlichen Beratungsansatz zur Verfügung. Die langjährige Erfahrung, professionelle Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung garantieren hierbei sowohl die notwendige Durchsetzungskraft und das juristische Know-how als auch das nötige Fingerspitzengefühl im Umgang mit Unternehmen, Unternehmern und natürlichen Personen.
Der wissenschaftliche Anspruch meiner Arbeit wird unterstrichen durch zahlreiche Veröffentlichungen und Gesetzeskommentierungen, durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen sowie durch die Wahrnehmung von Lehraufträgen an Fortbildungseinrichtungen.