In vielen Unternehmen und Familienbetrieben steht in den nächsten Jahren ein Eigentümerwechsel an. Die Vermögensnachfolge meiner Mandantschaft, die ihr Unternehmen bereits zu Lebzeiten weitergeben oder vererben will, verdient die beste Gestaltung. Für der Übertragung von Gesellschaftsanteilen  biete ich meiner Mandantschaft passgenaue Lösungen für den privaten und den unternehmerischen Bereich, um wirtschaftliche Komplikationen zu vermeiden. Denn misslungene Vermögensübertragungen oder Erbschaften schaffen Fakten und lassen sich in der Regel nicht mehr beseitigen.

Im Familienrecht ergeben sich wirtschaftliche Auseinandersetzungen erheblichen Umfangs bis hin zur Daseinsgefährdung insbesondere bei Trennung und Ehescheidung. Daher ist vorbeugend bereits im Vorfeld der Ehe ebenso wie nach Eintritt der Krise ein hohes Maß an rechtlicher und wirtschaftlicher Fachkompetenz, Engagement, aber auch Sensibilität zur Bewältigung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung erforderlich.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Vermögensübertragung unter Vorbehalt von Rückforderungsrechten (Lösungsklauseln)
  • Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie („asset protection“)
  • Unternehmer-Vorsorgevollmacht
  • Beratung von Familienangehörigen bei Vermögenssorge und Erbe für den Insolvenzfall
  • Anfall von Erbschaft, Vermächtnissen, Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen in der Insolvenz und Beratung zu den verschiedenen Handlungsoptionen – Präventive Vermögensberatung
  • Gestaltung von Familienpersonen- und Familienkapitalgesellschaften, Betriebsaufspaltungen unter Beteiligung von Angehörigen, Nießbrauchsgestaltung
  • Eheliches Güterrecht (Zugewinn- und Gütergemeinschaft, Gütertrennung) im Insolvenzverfahren eines Ehegatten/Partners, Vermögensschutz durch Güterstandwechsel
  • Ehegattenverhältnisse & Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung in der Insolvenz
  • Beratung zu Unterhaltsrechten und -pflichten von Ehegatten, Kindern und sonstigen Angehörigen
  • Regelungen bzw. Abänderung bereits bestehender Unterhaltstitel bezüglich des Trennungsunterhalts und Ehegattenunterhalts