- Beratung von Familienangehörigen bei Vermögenssorge und Erbe für den Insolvenzfall
- Anfall von Erbschaft, Vermächtnissen, Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen in der Insolvenz und Beratung zu den verschiedenen Handlungsoptionen Präventive Vermögensberatung
- Eheliches Güterrecht (Zugewinn- und Gütergemeinschaft, Gütertrennung) im Insolvenzverfahren eines Ehegatten/Partners, Vermögensschutz durch Güterstandwechsel
- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie („asset protection“)
- Vermögensübertragung unter Vorbehalt von Rückforderungsrechten (Lösungsklauseln)
- Ehegattenverhältnisse bei Trennung und Scheidung, natürlich auch bei eingetragenen oder nur gelebten Partnerschaften jeglicher Art
- Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
- Beratung von Familienangehörigen bei Vermögensauseinandersetzung (Ehegatten- und Kindesunterhaltsrechte und -pflichten in der Insolvenz)
- Regelungen bzw. Abänderung bereits bestehender Unterhaltstitel bezüglich des Trennungsunterhalts und Ehegattenunterhalts
- Nießbrauchsgestaltung, Gestaltung von Familienpersonen- und Familienkapitalgesellschaften, Betriebsaufspaltungen unter Beteiligung von Angehörigen
- Familienrechtliche Aspekte in Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren) und Planinsolvenz

Im Familienrecht ergeben sich wirtschaftliche Auseinandersetzungen erheblichen Umfangs bis hin zur Daseinsgefährdung insbesondere bei Trennung und Ehescheidung. Daher ist vorbeugend bereits im Vorfeld der Ehe ebenso wie nach Eintritt der Krise ein hohes Maß an rechtlicher und wirtschaftlicher Fachkompetenz, Engagement, aber auch Sensibilität zur Bewältigung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung erforderlich.