Allgemeines Vertragsrecht

Ich berate Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts. Die aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben durch eine Unternehmung bedingt zwangsläufig den Abschluss von Verträgen unterschiedlicher Art und Struktur. Vor dem Abschluss weitreichender Vereinbarungen sollten Sie sich im eigenen Interesse kompetent beraten lassen. Denn mit einem klaren und verständlichen, den Willen der Parteien eindeutig wiedergebenden Vertrag können spätere Zerwürfnisse zwischen Geschäftspartnern häufig von vornherein verhindert werden. Meine Aufgabe besteht in der Erstellung oder der Prüfung von Verträgen nach Ihren sachlichen Vorgaben. In meiner Funktion als Vertreter meiner Mandanten in einzelnen Streitfällen oder als ausgelagerte Rechtsabteilung begleite ich klein- und mittelständische Unternehmungen umfassend hinsichtlich der rechtlichen Aspekte von Produktion, Handel und Dienstleistung. Ergänzend bilde ich die Mitarbeiter meiner Mandanten in Einkauf, Vertrieb und Produktion durch Schulungen und Praxisseminare zu einschlägigen und aktuellen Rechtsthemen weiter.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Gestaltung von Verträgen, etwa Werk-, Dienst-, Kauf- und Darlehensverträge
  • Beratung von Unternehmen in der Krise des Geschäftspartners
  • Vertragliche Absicherung für den Fall der Insolvenz des Geschäftspartners
  • Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung von Branchenbesonderheiten (zum Beispiel Transport & Spedition, Automotive, Freiberufler)
  • Sicherung und Durchsetzung von Rechten der Gläubiger