Ich verstehe mich als Ansprechpartner in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, egal ob gerichtlich oder außergerichtlich. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung bzw. die Abwehr von arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen also auch für die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen /-verkäufen. Hierzu gehören auch Verhandlungen mit Betriebsräten und/oder Gewerkschaften, insbesondere über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialpläne. Ein weiterer Tätigkeitsbereich stellt die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und sonstigen Führungskräften dar. Eine besondere Kompetenz liegt dabei in der Schnittstelle zum Insolvenzrecht.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Änderung, einvernehmlichen Aufhebung und einseitigen Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Sanierungstarifverträge, Pforzheimer Abkommen, Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung, betriebliche Bündnisse für Arbeit, Eingriffe in Leistungszusagen und Betriebsübergang und -änderungen in der Insolvenz
  • Gestaltung sozialverträglichen Personalabbaus, Übergangslösungen, Transfergesellschaften, Qualifizierungsprogramme
  • Beratung hinsichtlich Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung
  • Insolvenzarbeitsrecht, Sozialplan und Sozialauswahl
  • Beratung und Begleitung von Umstrukturierungs-, Unternehmensakquisitions- und Sanierungsmaßnahmen
  • Restrukturierung der Belegschaftsstruktur
  • Beratung im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Prozessrechtliche Vertretung der Vertragsparteien