- Gründungsberatung, insbesondere die Beratung bei der individuellen Rechtsformwahl ob ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft die geeignete Rechtsform ist
- Beratung und Erstellung des Gesellschaftsvertrages und die Überprüfung von Gesellschaftsverträgen unter Beachtung der jeweiligen Risiken für den Unternehmer
- Erarbeitung von Finanzierungsstrategien
- Beratung im Hinblick auf Handlungsalternativen bei drohender Insolvenz, Prüfung des Vorliegens von Insolvenzantragspflichten
- Vermeidung von Haftungsrisiken für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte in der Krise
- Kapitalerhöhungen in der Krise, Gesellschafterleistungen
- Forensische Begleitung bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, Auseinandersetzungen mit der Geschäftsleitung oder zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern
- Unterstützung von Gesellschaftern in formalen Fragen, etwa bei der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie Auseinandersetzung der Gesellschaft, Kapitalerhöhung
- Haftung des Gesellschafters einer GmbH oder Unternehmergesellschaft UG für die Schulden der GmbH oder UG
- Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG, die Haftung nach § 266a StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Ich berate Sie umfassend in allen Bereichen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Dabei begleite ich Sie ab der Gründungsphase bei der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen und bei den sich täglich stellenden Fragen aller gesellschaftsrechtlichen Themen wie beispielsweise der Reichweite von Rechten und Pflichten der Organe der Gesellschaft. Im Sanierungs- und Krisenfall profitieren Sie von meiner vielfältigen und reichhaltigen Erfahrung aus der langjährigen Arbeit als bzw. Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern.