Unternehmen biete ich Beratung zu sämtlichen Fragestellungen an, die Pflichtverletzungen von Organmitgliedern betreffen. Dabei begleite ich die Unternehmensvertreter bei der Durchführung interner Ermittlungen im Vorfeld einer Inanspruchnahme und stelle ihnen die damit die notwendige Grundlage zur Verfügung, auf der die sorgfältige Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Organes getroffen werden kann. Dabei stehe ich nicht zuletzt mit meiner Expertise im D&O Versicherungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht beratend zur Seite, zwei wesentliche Aspekte die in Fällen der Organhaftung stets zu beachten sind. Fällt die Entscheidung, ein (ehemaliges) Organ in Anspruch zu nehmen oder werden Ansprüche bereits geltend gemacht, entwickle ich für die Betroffenen Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche. Wenn nötig, werden die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft bundesweit vor Behörden und Gerichten durchgesetzt.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Haftungsausschluss, Haftungsreduzierung durch passende Gesellschaftsformen, durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag und durch Geschäftsführerverträge
  • Vermögensschutz („asset protection“), Verhandlungen über Director-and-Officers (D & O) Versicherungen
  • Umwandlung oder Neuschaffung bestimmter Werte zu nicht pfändbaren Vermögenswerte
  • Pfändungssichere Altersvorsorgeprodukte auch für Selbständige
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Regressansprüchen
  • Geschäftsführerhaftung (§ 64 GmbHG), Innenhaftung (§ 43 GmbHG) und Außenhaftung
  • Vorstandshaftung (§ 93 AktG) nach Business Judgement Rule (BJR)
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG)