Ich berate Unternehmen, Unternehmer und Selbständige in allen Fragen des Bankrechts sowie des Kreditsicherheitenrechts (Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsabtretung, Aus- und Absonderungsrechte etc.).

Für Gläubiger in ihrem Umgang mit krisenbefangenen Schuldnern analysiere ich mögliche Ausfallrisiken, entwickele Konzepte zur Haftungsabschirmung (AGB-Kontrolle) und begleite Sie bei sämtlichen sonstigen erforderlichen Maßnahmen. Dabei lasse ich meine Erfahrungen aus der Insolvenz- und Krisenberatung in meine Beratungskonzepte zur Haftungsminimierung einfließen.

Denn nur die bereits im Vorfeld kompetent beratene Mandantschaft kann bei Verhandlungen etwa zu Sicherheitenmanagement und Finanzierungen mit ihren Vertragspartnern, insbesondere Warenlieferanten und Dienstleistern, ihre Interessen rechtzeitig und bestmöglich verwirklichen – lange bevor beim Vertragspartner Krisenanzeichen überhaupt auftreten.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Prüfung und ggf. Optimierung der Finanzierungssituation bei Unternehmen und selbständig Tätigen
  • Restrukturierung von Finanzierungen (Tilgungsaussetzungen, Konditionenanpassungen, Nachbesicherungen)
  • Beratung von Gläubigern im Rahmen der Beschaffung, Durchsetzung und Verwertung von Sicherheiten gegenüber Schuldnerunternehmen
  • Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung von Finanzkennzahlen oder sonstigen Schwierigkeiten unter Kreditverhältnissen
  • Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen (zum Beispiel Factoring, Leasingmodelle, Genussrechte, Anleihen, staatliche Förderprogramme)
  • Vorbereitung rechtlich beständiger Kredit- und Finanzierungskündigungen