Beratung zu Unternehmenssanierung, Krise und Gesamtvollstreckung (Insolvenz)

Ihr Unternehmen befindet sich in der Krise? Sie wollen weiterhin selbstständig sein und Ihr Unternehmen sanieren? Der Umsatz reicht nicht mehr aus, um alle fälligen Rechnungen oder Verpflichtungen zu bezahlen? Die Bank hat das Finanzierungsengagement gekündigt und sämtliche Konten und Kredite fällig gestellt? Sie haben finanzielle Sorgen, da ein geschäftlicher Kunde insolvent ist?

In diesen Fällen ist schnelle und kompetente Hilfe notwendig. Ich unterstütze Sie, ganz gleich, ob Sie eine außergerichtliche Sanierung wünschen oder einen Insolvenzantrag stellen wollen.

Ich bin Ihr Ansprechpartner, um Auswege aus Ihrer scheinbar ausweglosen Situation zu finden.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Unternehmenssanierung und Insolvenzvermeidung
  • Schuldner- und Gläubigerberatung im Vorfeld und nach Eintritt der Insolvenz
  • Natürliche Personen:
    • Schuldnerberatung im Verbraucherinsolvenzverfahren (auch auf Grundlage eines Beratungsscheins)
    • Feststellung, ob bereits Insolvenzgründe vorliegen
    • Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
    • Antragstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Vertretung im Insolvenzverfahren, etwa bei Abwehr von Versagungsanträgen
    • Bescheinigung P-Konto
    • Beratung der Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung der Forderungen
    • Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten
    • Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten und Feststellung der Forderungen zur Insolvenztabelle
    • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen, Verteidigung gegen Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters
    • Vertretung im Insolvenzverfahren, Wahrnehmung der Gläubigerinteressen gegenüber Gericht und Insolvenzverwalter, Attributsfeststellungsklagen
    • Neuabschluss von Verträgen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter

     

    Juristische Personen:

    • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Gesellschaftern in der Unternehmenskrise vor und während der Insolvenz
    • Prüfung und Feststellung, ob bereits Insolvenzgründe vorliegen, der Insolvenzantragspflicht, möglicher Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken und ob die Beantragung aber auch Vermeidung einer Insolvenz aus ökonomischer Sicht zu rechtfertigen ist
    • Steht fest, dass sich eine Insolvenz nicht verhindern lässt, Prüfung, ob außer der sog. Regelabwicklung in der Insolvenz eine Eigenverwaltung nebst Schutzschirmverfahren oder ein Insolvenzplanverfahren als wirtschaftlich sinnvolle Alternative in Betracht kommen.
    • Unterstützung bei Stellung eines Insolvenzantrags
    • Absichern vor der persönlichen Haftung des Geschäftsführers / Gesellschafters
    • Verteidigung der persönlich Haftenden im Rahmen von Insolvenz- und Steuerdelikten
    • Gläubigerberatung mit dem Ziel der Befriedigung ihrer Forderungen
    • Prüfung und Plausibilisierung von Insolvenzplänen
    • Erstellen von insolvenzsicheren Vereinbarungen im Vorfeld einer Krise und im generellen Geschäftsverkehr
    • Durchsetzung der Aus- und Absonderungsrechte
    • Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten und Feststellung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle
    • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen, Verteidigung gegen Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters
    • Neuabschluss von Verträgen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter
  • Sanierungs- und Umstrukturierungsberatung
  • Vorbereitung einer geordneten Insolvenz
  • Beratung zur Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren (§§ 270a, 270b InsO)
  • Beratung und Vertretung betroffener Gläubiger und Banken bei der Wahrnehmung ihrer Sicherungsrechte (Aussonderungs- und Absonderungsrechte) in der Krise des Schuldners.
  • Übertragende Sanierung von Unternehmen, Ausarbeitung und Prüfung von Insolvenzplänen
  • Begleitung von Investoren und Verkäufern bei Erwerb und Verkauf aus der Insolvenz, etwa Unternehmen, Immobilien und bewegliches Anlagevermögen
  • Insolvenzstreitigkeiten
  • Durchsetzen der Rechte von Gläubigern und Gläubigergruppen im Insolvenzverwaltungs- und Sachwaltungsverfahren
  • Vertretung von Gläubigern in Lenkungs- und Gläubigerausschüssen
  • Einbindung von Interimsmanagern und Übernahme von Aufsichts- und Beiratsfunktionen
  • Verhandlung von Fortführungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter
  • Insolvenzabwicklungen
  • Außergerichtliche Liquidation / Entschuldung
  • Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht
  • Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren / präventiver Restrukturierungsrahmen gemäß EU-Richtlinienentwurf – Gesetzgebungsentwicklung