Zunehmende Marktschwankungen und nachlassende Zahlungsmoral lassen viele Unternehmer in eine Schieflage geraten. Oberstes Ziel für einen Unternehmer in der Krise muss es sodann sein, mit einer gut geplanten Sanierung die Krise zu verlassen, eine Insolvenz abzuwenden und zudem die eigene Haftung zu vermeiden. Zum routinemäßigen Rüstzeug gehört daher die Erstellung von Finanzierungsstrategien und Sanierungskonzepten sowie die Umsetzung der gesellschafts- und finanzrechtlichen Maßnahmen, die nötig sind, um eine Krise zu bewältigen. Sollte eine Insolvenz nicht zu vermeiden sein, erarbeite ich bei Vorliegen der Voraussetzungen Lösungen zur Sanierung in der Insolvenz. Ein Insolvenzverfahren bedeutet heute nicht mehr zwingend die Abwicklung eines Unternehmens, sondern eröffnet verschiedenste Sanierungslösungen. In meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Restrukturierung und Insolvenz habe ich zahlreiche Eigenverwaltungen umgesetzt und Insolvenzverfahren durch Insolvenzplanverfahren beendet.

Zu meinen Angeboten zählen:

  • Analyse der Krisenursachen
  • Begleitung sowohl von Unternehmen und ihren Gesellschaftern als auch von Banken und anderer Stakeholder im Rahmen von Restrukturierungen zur Bewältigung von Krisensituationen oder zur Optimierung der Marktaufstellung und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Beratung von Unternehmen und ihrer Stakeholder im Vorfeld von Insolvenzen, bei der Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren, insbesondere auch Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren nach dem ESUG.
  • In der Insolvenz Begleitung des Managements in Eigenverwaltungsverfahren, Beratung von Insolvenzverwaltern in komplexen Insolvenzverfahren, Vertretung der Interessen von Gläubigern und Begleitung von Investorenprozesse.
  • Ausrichtung der Insolvenzberatung auf insolvenzvermeidende und insolvenznahe Beratung, Sicherheitenmanagement und alle Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren, insbesondere die Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen.
  • Finanzierungsverhandlungen, Stillhalte- und Vergleichsverhandlungen, Brückenfinanzierungen, Sanierungskredite, Besicherungen und Sicherheitsabgrenzungen
  • Beratung von Schuldnerunternehmen in ihrer wirtschaftlichen Krise und Unterstützung bei der Sanierung. Die Geschäftsführung des Schuldnerunternehmens wird gleichzeitig im Hinblick auf die Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlich relevanter Handlungen beraten (Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht).
  • Gläubiger von Krisenunternehmen werden im gerichtlichen Insolvenzverfahren oder außergerichtlich umfassend beraten.
  • Im Rahmen des Sicherheitenmanagements Entwicklung von Sanierungs- und Abwicklungskonzepten für die Gläubiger, die zum Schutz der Gläubigersicherheiten vor und in der Insolvenz führen. Beratung der Gläubiger auch bei der Strukturierung und Gründung von Banken- und Lieferantenpools und vollumfängliche Wahrnehmung der Gläubigerrechte in den Insolvenzverfahren.