Geschäftsführerhaftung: Kurzfristig fällig werdende Verbindlichkeiten sind bei Liquiditätsprüfung einzubeziehen

Geschäftsführerhaftung: Kurzfristig fällig werdende Verbindlichkeiten (sog Passiva II) sind bei Liquiditätsprüfung einzubeziehen Die Haftung der Geschäftsführer einer GmbH (sog. Organhaftung) insbesondere für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit stellt für die Geschäftsleitung eine der Hauptgefahren des Gesamtvollstreckungsrechts dar. So wurde auch im entschiedenen Fall ein vom Insolvenzverwalter beklagter Gesch.ftsführer zur Rückzahlung der seit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2…