Sie sind gewerblicher Vermieter und ihr Mieter ist insolvent? Können Sie in Bezug auf dessen Geschäftsfahrzeuge ihr Vermieterpfandrecht ausüben? Der BGH hat hierzu Ende letzten Jahres eine Entscheidung getroffen. Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt von dem Mietgrundstück – auch nur vorübergehend – entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird. Details finden Sie hier.
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