Bei Ihnen liegt eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber vor? Dann achten Sie darauf, was genau im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gepfändet wird. Denn Nachtzuschläge, die steuerfrei gewährt wurden, dürfen im Rahmen einer Lohnpfändung nicht gepfändet werden. Meine Besprechung zu diesem BGH-Urteil finden Sie hier.
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